Bei Kapitalanlageobjekten bestehen gegenläufige Interessen:
- Mieter wollen erst mieten, wenn das Bauobjekt Formen annimmt und eine rechtzeitige Baufertigstellung absehbar ist
- Gründe
- Imageerkennbarkeit der Baute
- Koordination von Mietobjektwechsel und Umzug
- Gründe
- Banken wollen vor Baukreditauszahlung einen Mindestvermietungsgrad und bei der Vermietung einen bestimmten Quadratmeter-Mietzins nachgewiesen haben
- Grund
- Sicherstellung des Cash flow für Amortisation, Rückzahlung und Zinsendienst
- Grund
Die Banken verfolgen also bei Kapitalanlageobjekten auch die Vermietungsentwicklung nach bestimmten, vereinbarten Parametern. Es ist Sache des Bauherrn (Kreditnehmers), zusammen mit seinem Vermietungsmakler, den Spagat zwischen Bank und Mietern zu schaffen.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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