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Baukredit

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Kontokorrent- und Girovertrag

Rechtsgebiet:
Baukredit
Stichworte:
Baukredit
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung

Die Zurverfügungstellung des Baukredites erfolgt meistens über ein Kontokorrent-Konto. Der Zahlungsverkehr wird im Rahmen des üblichen Giroverkehrs abgewickelt.

Kontokorrent

Grundlage des Kontokorrents ist in der Regel ein Kontokorrentvertrag.

Der Kontokorrent ist ein sog. „laufende Rechnung“.

Auch beim Baukredit gibt es fortlaufend wechselnde Kredit- und Zinsforderungen bzw. Zahlungseingänge (Eigenmittel, Drittkapital, ggf. Gutschrift fester Vorschüsse, Rückflüsse usw.), die sich mittels Kontokorrent erfahrungsgemäss gut administrieren lassen.

Für die juristischen Implikationen des Kontokorrents wird auf OR 117 verwiesen (siehe Box). 

Giroüberweisungen

Der Girovertrag bildet Grundlage für die bargeldlosen Giroüberweisungen, d.h. Überweisungen an die am Bau Beteiligten.

Im Falle der baukreditmässigen Zahlungsabwicklung über eine Treuhandkonto bzw. Total- oder Generalunternehmerkonto werden die Konti durch Pauschalbeträge geäufnet.

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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