Achten Sie im Vertrag auf die Klauseln bezüglich Gewährleistung (oder Garantie, Nachbesserungsrecht o.ä.).
Für die Formulierung der Gewährleistungsklauseln gibt es grundsätzlich folgende Möglichkeiten: entweder wird auf die Regeln des Gesetzes oder die SIA-Norm(en) verwiesen oder es wird eine eigenständige Formulierung (ohne entsprechende Verweise oder nur mit Teilverweisen) vereinbart.
Besonderes Augenmerk verlangt der Fall, wo Grundstück und Bauwerk nicht vom selben Veräusserer verkauft werden. Dies kommt in der Praxis häufig vor, denn das Grundstück befindet sich nicht immer im Eigentum des Unternehmers, sondern oft in Händen Dritter (z.B. auch bei der Veräusserung schlüsselfertiger Bauten).
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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