Der Begriff „schlüsselfertig“ ist eine unvollständige, definierungsbedürftige Erfüllungskoordinate.
Der Begriff „schlüsselfertig“ wird oft beim Bauen mit Generalunternehmern (GU) oder Totalunternehmern (TU) sowie mit Fertighausherstellern verwendet. Der Begriff suggeriert dem kaufsinteressierten Publikum eine bezugsfertige Baute und damit Erfüllungssicherheit.
Richtig ist aber, dass der Begriff „schlüsselfertig“ für sich alleine nicht als Leistungs- und Terminqualifikation genügt.
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