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Bauwesenversicherung

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Glossar

Rechtsgebiet:
Bauwesenversicherung
Stichworte:
Bauversicherung, Bauwesenversicherung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG
Glossar: Bauversicherungen
ATA-Versicherung Versicherungsschutz für Schäden an technischen Geräten. 
Baugarantieversicherung

Solidarbürgschaft der Garantie des Versicherers für die

  • Einhaltung der Offerte
  • Sicherung der Anzahlung
  • Sicherung der Fertigstellung und Abnahme der Arbeiten (Werkgarantie).
Bauhandwerker/Bauunternehmer Hersteller des Bauwerkes; hat einen Werkvertrag mit dem Bauherrn.
Bauherr Besteller eines Bauwerkes; beauftragt SIA-Mitglied als Planer oder GU/TU.
Bauherrenhaftpflicht-Versicherung Haftpflicht-Versicherung, welche die besonderen Risiken des Bauherrn deckt, z.B. Haftung aus Nachbarrecht (Art. 679 ZGB).
Bauplatzpolice Kombinierte Versicherung, welche in einer Police die Bauwesen-Versicherung, Montage-Versicherung sowie die Haftpflicht-Versicherung aller am Bau Beteiligter umfasst.
Bautenschäden/Anlageschäden Schäden an Bauten oder Bauteilen resp. Anlagen oder Anlageteilen verursacht durch fehlerhafte Planung oder Bauleitung.
Bauwesenversicherung Versicherung, welche unfallmässig entstandene Sachschäden am entstehenden Bauwerk deckt; mitversichert sind auch Schäden, für welche der Bauhandwerker/Bauunternehmer keinen Lohnanspruch hat (Art. 376 OR).
Berufshaftpflicht-Versicherung Haftpflicht-Versicherung, welche Schäden verursacht durch fehlerhafte Planung oder Bauleitung der SIA-Mitglieder deckt. Mitversichert sind Bauten- und Anlageschäden.
Betriebshaftpflicht-Versicherung Haftpflicht-Versicherung, welche die Risiken des Bauhandwerkers/Bauunternehmers deckt, d.h. die Haftung aus Betriebs- und Anlagerisiko, aus Produkte- und Umweltschaden-Haftpflichtrisiko.
DATA-Versicherung Versicherungsschutz für Schäden an Informatikmitteln.
Fahrhabeversicherung Versicherungsdeckung der Schäden an beweglichen Sachen infolge Feuer- und Elementarereignisse, durch Einbruchdiebstahl, Wasser oder wegen Glasbruch.
Gebäudehaftpflicht-Versicherung Haftpflicht-Versicherung, welche die Risiken des Grund- und Gebäudeeigentümers deckt, auch der Werkmängelhaftung (Art. 58 OR).
Gebäudesach-Versicherung Versicherungsdeckung der Schäden an Bauten infolge Feuer- und Elementarereignisse, durch Einbruchdiebstahl, Wasser oder wegen Glasbruch.
Haftpflicht Einstehenmüssen für Schäden, welche ausservertraglich widerrechtlich durch Fahrlässigkeit oder Absicht einem Dritten zugefügt werden.
Haftpflichtrecht Summe aller gesetzlichen Normen, welche eine Haftpflicht umschreiben.
Haftpflichtversicherung Versicherung, welche die versicherten Personen gegen die Folgen von Ansprüchen Dritter aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen wegen Personen- und Sachschäden schützt.
Maschinenkaskoversicherung Versicherungsschutz für Sachschäden an Baumaschinen und Kranen infolge von Unfällen durch gewaltsame äussere Einwirkungen.
Maschinenversicherung

Versicherungsschutz an Baumaschinen für

  • Sachschäden infolge von Unfällen durch gewaltsame äussere Einwirkung (wie Maschinenkasko-Versicherung);
  • Sachschäden aus innerer Ursache;
  • das Unbrauchbarwerden elektronischer Teile.
Montageversicherung Deckt Schäden an Montageobjekten durch unvorhergesehene Ereignisse, wie Montagefehler, Fremdkörper, böswillige Beschädigung, Diebstahl usw.
Risikomanagement Summe der Massnahmen zur Beherrschung von Risiken.
Risiko Mögliche Störungen, welche die Ziele eines Unternehmers bedrohen.
Risikobewertung Beurteilung erkannter Risiken auf die Eintretenswahrscheinlichkeit und auf die Auswirkungen auf die (finanziellen) Unternehmensziele.
Risikoidentifikation Erkennen von Gefährdungspotentialen im Unternehmen.
Risikoverbesserung Massnahmen zur Vermeidung von Risiken oder zur Verminderung der Folgen bei deren Eintritt.
Transportversicherung Deckung der Schäden an Gütern während des Transportes und der Manipulation.

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