Suspensiv- oder Resolutivbedingungen
Verwandt mit den befristeten sind auch die bedingten Arbeitsverhältnisse.
Dabei unterscheidet man:
- Suspensivbedingungen (aufschiebende Bedingungen)
- Resolutivbedingungen (auflösende Bedingungen)
- Potestativbedingungen (in den Willen einer Partei gestellt).
Für die content-Folge der „Beendigung von Arbeitsverhältnissen“ interessieren also die „Resolutivbedingungen“ und ihre Unterschiede zu „Befristungen“:
- Anknüpfung an ein in der Zukunft liegendes/r
- Ereignis (Bedingung)
- Zeitpunkt (Befristung).
- in den Willen der einen Partei gestellt.
Weiterführende Informationen
- BGE 126 V 307 f.
Potestativbedingungen
Die Verabredung einer Potestativbedingung macht das Arbeitsverhältnis zu einem unbefristeten.
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