Suspensiv- oder Resolutivbedingungen
Verwandt mit den befristeten sind auch die bedingten Arbeitsverhältnisse.
Dabei unterscheidet man:
- Suspensivbedingungen (aufschiebende Bedingungen)
- Resolutivbedingungen (auflösende Bedingungen)
- Potestativbedingungen (in den Willen einer Partei gestellt).
Für die content-Folge der „Beendigung von Arbeitsverhältnissen“ interessieren also die „Resolutivbedingungen“ und ihre Unterschiede zu „Befristungen“:
- Anknüpfung an ein in der Zukunft liegendes/r
- Ereignis (Bedingung)
- Zeitpunkt (Befristung).
- in den Willen der einen Partei gestellt.
Weiterführende Informationen
- BGE 126 V 307 f.
Potestativbedingungen
Die Verabredung einer Potestativbedingung macht das Arbeitsverhältnis zu einem unbefristeten.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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