Grundsteuern
Im Gegensatz zu Managementimmobilien besteht für Betreiberimmobilien keine Steuerbefreiung; sie sind Kapitalanlageobjekte, mit den Spezialitäten der oft fehlenden Drittnutzungsfähigkeit und der wirtschaftlichen Abhängigkeit vom meistens einzigen Nutzer.
MWST
Betreiberimmobilien und Managementimmobilien werden MWST-mässig gleich behandelt.
MWST und Vermietung oder Verkauf Managementimmobilie
- Vermietung
- Optierung?
- Umsätze aus Vermietung der Immobilie
- Keine Optierungsmöglichkeit für Baulandimmobilie bzw. Baurechtszinsen
- Optierungen vorteilhaft bei
- Umnutzung bzw. Umbau
- Neubau
- Individualprüfung für Optierungsentscheid (kein Patentrezept)
- Verkauf
- MWST-Pflicht
- weiterhin betrieblich genutzte Immobilie
- MWST unproblematisch
- vormals betrieblich genutzter Immobilien (Nutzungsänderung)
- Eigenverbrauch als Risiko
- Optierung für den Verkauf?
- Umsätze aus Verkauf der Immobilie (ohne Landanteil)
- Optierung von Vorteil bei
- Umnutzung bzw. Umbau, mit anschliessendem Verkauf an MWST-pflichtigen Erwerber
- Neubau zum Weiterverkauf an MWST-pflichtigen Erwerber
- Einzelfallanalyse für Optierungsentscheid unabdingbar!
Ordentliche Steuern
Die Abgrenzung der Betreiberimmobilie von der Managementimmobilie führt bei der Besteuerung von natürlichen Personen als Eigentümer unterschiedliche Folgen:
- Betreiberimmobilien: Besteuerung als Privatperson, sofern und soweit nicht aus anderem Anlass die Voraussetzungen für eine Besteuerung im Selbständigerwerbenden-Status gegeben sind
- Managementimmobilien: Besteuerung Selbständigerwerbender
Sind juristische Personen Eigentümer von Betreiber- und/oder Management-Immobilien, so sind – abgesehen von der unterschiedlichen Rechnungslegung (Kontenplan und Bilanzierungskriterien) – keine Unterschiede auszumachen.
Weiterführende Informationen
» Besteuerung von Immobilien in der Schweiz
» Grundsteuern bei Immobilien-Transaktionen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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