LAWINFO

Bussenkatalog

QR Code

Exkurs: Keine steuerliche Absetzbarkeit von Verkehrsbussen

Rechtsgebiet:
Bussenkatalog
Stichworte:
Bussenkatalog
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Weder Privatpersonen noch Unternehmer können ihre Verkehrsbussen von den Steuern abziehen. Gleiches gilt für Unternehmen oder Unternehmer, die Verkehrsbussen ihrer Mitarbeiter begleichen. Dies ergibt sich aus den Regelungen des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) und des Gesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern von Bund und Kantonen (StHG). Verkehrsbussen stellen unternehmerseits keinen geschäftsmässig begründeten Aufwand dar und können daher nicht von der Bemessungsgrundlage des steuerbaren Gewinns abgezogen werden. Die steuerrechtliche Abzugsfähigkeit der Verkehrsbussen würde, so die Steuerbehörden, die Strafwirkung der Bussen verringern.

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.