Bussenkatalog für Motorfahrzeugführer bei Verletzung der Verkehrsregeln im ruhenden Verkehr (Halten und Parkieren).
Überschreiten der zulässigen Parkzeit |
CHF |
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40
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- um mehr als 2, aber nicht mehr als 4 Stunden
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60
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- um mehr als 4, aber nicht mehr als 10 Stunden
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100
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Erneutes Parkieren |
CHF |
- innerhalb des gleichen Strassenzuges in der Blauen Zone, ohne das Fahrzeug vorher in den Verkehr eingefügt zu haben
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40
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- auf dem gleichen Parkplatz in der Blauen Zone, ohne das Fahrzeug vorher in den Verkehr eingefügt zu haben
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40
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- innerhalb des gleichen Strassenzuges auf einer Parkfläche mit Gebührenpflicht, ohne das Fahrzeug vorher in den Verkehr eingefügt zu haben
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40
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- innerhalb des gleichen Strassenzuges auf einer Parkfläche mit zeitlicher Beschränkung, ohne das Fahrzeug vorher in den Verkehr eingefügt zu haben
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40
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- auf dem gleichen Parkplatz mit Gebührenpflicht, ohne das Fahrzeug vorher in den Verkehr eingefügt zu haben
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40
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- auf dem gleichen Parkplatz mit zeitlicher Beschränkung, ohne das Fahrzeug vorher in den Verkehr eingefügt zu haben
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40
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Nicht oder nicht gut sichtbares Anbringen |
CHF |
- der Parkscheibe am Fahrzeug
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40
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- des Parkzettels am Fahrzeug
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40
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- der «Parkkarte für behinderte Personen» am Fahrzeug
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40
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Einstellen einer falschen Ankunftszeit auf der Parkscheibe |
CHF 40 |
- Ändern der eingestellten Ankunftszeit, ohne wegzufahren
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40
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- Nicht-Ingangsetzen der Parkuhr
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40
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40
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- Zahlen nach abgelaufener Parkzeit
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40
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Halten an unübersichtlichen Stellen, namentlich |
CHF |
- im Bereich von Kurven und Kuppen
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80
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80
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- neben einem Hindernis in der Fahrbahn
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80
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Parkieren bis 60 Minuten / Halten |
Halten in CHF
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Parkieren in CHF |
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80
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120
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- neben einer Sicherheitslinie, wenn nicht eine wenigstens 3m breite Durchfahrt bleibt
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80
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120
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- neben einer ununterbrochenen Längslinie, wenn nicht eine wenigstens 3 m breite Durchfahrt frei bleibt
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80
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120
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- neben einer Doppellinie, wenn nicht eine wenigstens 3 m breite Durchfahrt frei bleibt
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80
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120
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- auf einer Strassenverzweigung
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80
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120
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- vor einer Strassenverzweigung näher als 5 m von der Querfahrbahn
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80
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120
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- nach einer Strassenverzweigung näher als 5 m von der Querfahrbahn
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80
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120
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- auf einem Fussgängerstreifen
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80
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120
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- seitlich angrenzend an einen Fussgängerstreifen
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80
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120
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- näher als 10 m vor einer Haltestellentafel öffentlicher Verkehrsbetriebe
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80
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120
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- näher als 10 m nach einer Haltestellentafel öffentlicher Verkehrsbetriebe
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80
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120
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- bei Haltestellen öffentlicher Verkehrsbetriebe auf dem angrenzenden Trottoir
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80
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120
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- vor Feuerwehrlokalen und Löschgerätemagazinen
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80
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120
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80
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120
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- auf der Fahrbahn neben einem Radstreifen
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80
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120
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- auf dem Strassenbahngeleise
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80
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120
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- näher als 1,5 m neben der nächsten Strassenbahnschiene
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80
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120
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- auf dem Pannenstreifen einer Autobahn
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80
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120
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- auf dem Pannenstreifen einer Autostrasse
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80
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120
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- auf dem Trottoir, wo dies Signale oder Markierungen nicht ausdrücklich zulassen, ohne dass für Fussgängerinnen und Fussgänger ein 1,5 m breiter Raum frei bleibt
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80
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120
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- auf Längsstreifen für Fussgänger mit Behinderung des Fussgängerverkehrs
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80
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120
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- innerhalb des signalisierten Halteverbots
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80
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120
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80
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120
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- auf einem «Ausstellplatz»
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80
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120
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- auf einem «Abstellplatz für Pannenfahrzeuge»
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80
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120
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- auf der Halteverbotslinie vor einem Fussgängerstreifen
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80
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120
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- auf der Fahrbahn näher als 5 m vor einem Fussgängerstreifen, wo keine Halteverbotslinie angebracht ist
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80
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120
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- auf dem Trottoir vor einem Fussgängerstreifen neben einer Halteverbotslinie
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80
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120
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- auf dem Trottoir näher als 5 m vor einem Fussgänger-streifen, wo keine Halteverbotslinie angebracht ist
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80
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120
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80
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120
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80
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120
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- eines nichtberechtigten Fahrzeugs auf einem für gehbehinderte Personen reservierten Parkfeld
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120
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- auf einer Halteverbotslinie
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80
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120
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Parkieren auf einer Hauptstrasse ausserorts |
CHF |
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40
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- um mehr als 2, aber nicht mehr als 4 Stunden
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60
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- um mehr als 4, aber nicht mehr als 10 Stunden
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100
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Parkieren auf einer Hauptstrasse innerorts |
CHF |
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40
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- um mehr als 2, aber nicht mehr als 4 Stunden
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60
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- um mehr als 4, aber nicht mehr als 10 Stunden
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100
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Parkieren näher als 50 m bei einem Bahnübergang ausserorts |
CHF |
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40
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- um mehr als 2, aber nicht mehr als 4 Stunden
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60
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- um mehr als 4, aber nicht mehr als 10 Stunden
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100
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Parkieren näher als 20 m bei einem Bahnübergang innerorts |
CHF |
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40
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- um mehr als 2, aber nicht mehr als 4 Stunden
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60
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- um mehr als 4, aber nicht mehr als 10 Stunden
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100
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Parkieren auf einer Brücke |
CHF |
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40
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- um mehr als 2, aber nicht mehr als 4 Stunden
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60
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- um mehr als 4, aber nicht mehr als 10 Stunden
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100
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Parkieren vor einer Zufahrt zu einem fremden Gebäude |
CHF |
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40
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- um mehr als 2, aber nicht mehr als 4 Stunden
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60
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- um mehr als 4, aber nicht mehr als 10 Stunden
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100
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Parkieren auf dem Trottoir, wo dies Signale oder Markierungen nicht ausdrücklich zulassen, wenn für die Fussgänger ein 1,5 m breiter Raum frei bleibt |
CHF |
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40
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- um mehr als 2, aber nicht mehr als 4 Stunden
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60
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- um mehr als 4, aber nicht mehr als 10 Stunden
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100
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Parkieren innerhalb des signalisierten Parkverbots |
CHF |
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40
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- um mehr als 2, aber nicht mehr als 4 Stunden
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60
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- um mehr als 4, aber nicht mehr als 10 Stunden
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100
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Parkieren in einer Begegnungszone an nicht dafür gekennzeichneten Stellen |
CHF |
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40
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- um mehr als 2, aber nicht mehr als 4 Stunden
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60
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- um mehr als 4, aber nicht mehr als 10 Stunden
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100
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Parkieren ausserhalb von Parkfeldern oder einem deutlich gekennzeichneten Belag |
CHF |
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40
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- um mehr als 2, aber nicht mehr als 4 Stunden
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60
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- um mehr als 4, aber nicht mehr als 10 Stunden
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100
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Parkieren eines Fahrzeugs auf einem Parkfeld oder einem deutlich gekennzeichneten Belag, wenn diese Parkierungsfläche grössenmässig nicht für diese Fahrzeugart bestimmt ist |
CHF |
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40
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- um mehr als 2, aber nicht mehr als 4 Stunden
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60
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- um mehr als 4, aber nicht mehr als 10 Stunden
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100
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Parkieren eines Fahrzeugs auf einem Parkfeld oder einem deutlich gekennzeichneten Belag, wenn diese Parkierungsfläche aufgrund der Signalisation nicht für diese Fahrzeugart bestimmt ist |
CHF |
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40
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- um mehr als 2, aber nicht mehr als 4 Stunden
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60
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- um mehr als 4, aber nicht mehr als 10 Stunden
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100
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Parkieren auf einer Parkverbotslinie |
CHF |
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40
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- um mehr als 2, aber nicht mehr als 4 Stunden
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60
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- um mehr als 4, aber nicht mehr als 10 Stunden
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100
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Parkieren auf einem Parkverbotsfeld |
CHF |
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40
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- um mehr als 2, aber nicht mehr als 4 Stunden
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60
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- um mehr als 4, aber nicht mehr als 10 Stunden
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100
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Parkieren in einer Fussgängerzone an nicht dafür gekennzeichneten Stellen |
CHF |
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40
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- um mehr als 2, aber nicht mehr als 4 Stunden
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60
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- um mehr als 4, aber nicht mehr als 10 Stunden
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100
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Behinderndes Parkieren bis 60 Minuten |
CHF |
- auf einem Radweg mit darauf nicht zugelassenem Fahrzeug
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120
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- auf einem Fussweg mit darauf nicht zugelassenem Fahrzeug
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120
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Behinderndes Halten zum Ein- und Aussteigenlassen von Personen |
CHF |
- näher als 10 m vor einer Haltestellentafel öffentlicher Verkehrsbetriebe
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80
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- näher als 10 m nach einer Haltestellentafel öffentlicher Verkehrsbetriebe
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80
|
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80
|
- vor Feuerwehrlokalen und Löschgerätemagazinen
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80
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Behinderndes Halten zum Güterumschlag neben Fahrzeugen, die längs des Strassenrandes parkiert sind |
CHF |
Behinderndes Halten |
CHF |
- einem Radweg mit darauf nicht zugelassenem Fahrzeug
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80
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- einem Fussweg mit darauf nicht zugelassenem Fahrzeug
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80
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Unberechtigtes Verwenden der «Parkkarte für behinderte Personen» |
CHF |
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