Der Abschluss von D&O-Versicherungen ist komplex und zeitaufwändig.
Underwriting-Prozess
Mit Vorteil wird dafür ein erfahrener Versicherungsbroker beigezogen, der als Entscheidungsgrundlage die Bedürfnisse der Versicherungsnehmerin abklärt, die Versicherungsdeckung festlegt und bei den D&O-Anbietern Offerten einholt. Dabei ist dann auch das „Kleingedruckte“ (AVB) genau zu prüfen.
Versicherungsantrag / Anzeigepflicht
- Die meisten Versicherer verlangen von den Versicherungsnehmern das Ausfüllen und die Unterzeichnung von Fragenkatalogen im Rahmen der Versicherungsanträge.
- Der Versicherungsnehmer ist zur vollständigen und wahrheitsgetreuen Auskunft verpflichtet.
- Bei Anzeigepflichtverletzung kann der Versicherer ein Kündigungsrecht.
- Die „Severability-Klausel bewirkt, dass das vorhin genannte Kündigungsrecht nur gegenüber Organen gelten soll, die die Anzeigepflicht verletzt haben.
Versichererwechsel / Gefahr einer Deckungslücke
- Bei einem Wechsel des Versicherer ist beim Anspruchserhebungsprinzip die Gefahr einer Versicherungslücke vorhanden, sofern und soweit der neue Versicherer nicht die Deckung der Vorhaftung in unbeschränktem Umfang übernimmt.
- Für Versicherungsmakler besteht eine Hinweispflicht.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.