Der Abschluss von D&O-Versicherungen ist komplex und zeitaufwändig.
Underwriting-Prozess
Mit Vorteil wird dafür ein erfahrener Versicherungsbroker beigezogen, der als Entscheidungsgrundlage die Bedürfnisse der Versicherungsnehmerin abklärt, die Versicherungsdeckung festlegt und bei den D&O-Anbietern Offerten einholt. Dabei ist dann auch das „Kleingedruckte“ (AVB) genau zu prüfen.
Versicherungsantrag / Anzeigepflicht
- Die meisten Versicherer verlangen von den Versicherungsnehmern das Ausfüllen und die Unterzeichnung von Fragenkatalogen im Rahmen der Versicherungsanträge.
- Der Versicherungsnehmer ist zur vollständigen und wahrheitsgetreuen Auskunft verpflichtet.
- Bei Anzeigepflichtverletzung kann der Versicherer ein Kündigungsrecht.
- Die „Severability-Klausel bewirkt, dass das vorhin genannte Kündigungsrecht nur gegenüber Organen gelten soll, die die Anzeigepflicht verletzt haben.
Versichererwechsel / Gefahr einer Deckungslücke
- Bei einem Wechsel des Versicherer ist beim Anspruchserhebungsprinzip die Gefahr einer Versicherungslücke vorhanden, sofern und soweit der neue Versicherer nicht die Deckung der Vorhaftung in unbeschränktem Umfang übernimmt.
- Für Versicherungsmakler besteht eine Hinweispflicht.
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