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D & O – Directors and Officers Liability Insurance

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Abschluss

Rechtsgebiet:
D & O – Directors and Officers Liability Insurance
Stichworte:
D & O, Directors and Officers Liability Insurance, Organhaftpflichtversicherung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Abschluss von D&O-Versicherungen ist komplex und zeitaufwändig.

Underwriting-Prozess

Mit Vorteil wird dafür ein erfahrener Versicherungsbroker beigezogen, der als Entscheidungsgrundlage die Bedürfnisse der Versicherungsnehmerin abklärt, die Versicherungsdeckung festlegt und bei den D&O-Anbietern Offerten einholt. Dabei ist dann auch das „Kleingedruckte“ (AVB) genau zu prüfen.

Versicherungsantrag / Anzeigepflicht

  • Die meisten Versicherer verlangen von den Versicherungsnehmern das Ausfüllen und die Unterzeichnung von Fragenkatalogen im Rahmen der Versicherungsanträge.
  • Der Versicherungsnehmer ist zur vollständigen und wahrheitsgetreuen Auskunft verpflichtet.
  • Bei Anzeigepflichtverletzung kann der Versicherer ein Kündigungsrecht.
  • Die „Severability-Klausel bewirkt, dass das vorhin genannte Kündigungsrecht nur gegenüber Organen gelten soll, die die Anzeigepflicht verletzt haben.

Versichererwechsel / Gefahr einer Deckungslücke

  • Bei einem Wechsel des Versicherer ist beim Anspruchserhebungsprinzip die Gefahr einer Versicherungslücke vorhanden, sofern und soweit der neue Versicherer nicht die Deckung der Vorhaftung in unbeschränktem Umfang übernimmt.
  • Für Versicherungsmakler besteht eine Hinweispflicht.

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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