Die Versicherer sehen Selbstbehalte vor, und zwar Selbstbehalte zu Lasten
- des versicherungsnehmenden Unternehmens
- der Organpersonen.
Meistens werden Selbstbehalte individuell festgesetzt.
Der Standardselbstbehalt beträgt in der Regel
- 10 % pro Schadenfall, im Maximum
- bei grösseren Unternehmen
- CHF 100’000 bis CHF 500’000
- bei KMU
- CHF 50’000
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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