Die Versicherer sehen Selbstbehalte vor, und zwar Selbstbehalte zu Lasten
- des versicherungsnehmenden Unternehmens
- der Organpersonen.
Meistens werden Selbstbehalte individuell festgesetzt.
Der Standardselbstbehalt beträgt in der Regel
- 10 % pro Schadenfall, im Maximum
- bei grösseren Unternehmen
- CHF 100’000 bis CHF 500’000
- bei KMU
- CHF 50’000
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