Tendenz
In den letzten Jahren sind viele Kantone dazu übergegangen, die stossende wirtschaftliche Doppelbelastung zu mildern. Dies geschieht durch eine privilegierte Besteuerung der Dividenden aus Beteiligungen beim Anteilseigner.
Begriffsvielfalt
Einzelne Kantone sprechen von „Halbsatzverfahren“, andere wie Deutschland von „Halbeinkünfteverfahren“„Teilsatzverfahren“ und der Kanton Zürich nun von ; die Anwendung der letztgenannten Begrifflichkeit ist vor allen Dingen dann zutreffend, wenn der betreffende Kanton eine Steuerkürzung von mehr oder weniger als 50 % vorsieht.
Interkantonaler Steuerwettbewerb
Im interkantonalen Steuerwettbewerb ist die Gefahr entstanden, dass Steuerpflichtige mit Beteiligungen in andere Kantone, die eine reduzierte Besteuerung der Dividenden kennen, abwandern.
Kanton Zürich
Der Steuerwettbewerb zwingt nun auch den Kanton Zürich, dem Volk am 25.11.2007 eine entsprechende „Änderung der Besteuerung von Beteiligungserträgen (Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung)“ vorzuschlagen.
Der zürcherische Vorschlag sieht insofern eine steuerliche Entlastung von Dividenden vor, als ausgeschüttete Gewinne aus Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit Sitz in der Schweiz nur zum halben Steuersatz besteuert werden sollen, sofern die steuerpflichtige Person mit wenigstens 10 % am Aktien-, Grund- oder Stammkapital beteiligt ist.
Die Entlastung wird sich vor allem bei Anteilseignern von kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) positiv auswirken.
Regelung in anderen Kantonen und beim Bund
Andere Kantone
Mehr als zwei Drittel der Kantone kennen eine steuerliche Entlastung von Dividenden oder führen eine solche ein (vgl. Landeskarte betreffend Teilsatzverfahren).
Bund
Mit dem „Unternehmenssteuerreformgesetz II“ vom 23.03.2007, gegen welches das Referendum ergriffen wurde, plant der Bund ebenfalls eine Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung. An der Volksabstimmung vom 24.02.2008 wird der Souverän darüber befinden müssen (Ausgestaltung siehe nachfolgend „Milderungssysteme“, „Modell des Bundes).