Die Krankenversicherung richtet sich nach dem Wohnsitzprinzip. Jede in der Schweiz wohnhafte Person ist verpflichtet, einer Krankenkasse beizutreten.
Für den mitarbeitenden Ehegatten bedeutet dies, dass er sich unabhängig vom Bezug eines Lohnes obligatorisch einer Krankenversicherung unterstellen muss und durch sie gegen Krankheit, Unfall und Mutterschaft versichert wird. Unabhängig von einer Lohnzahlung steht ihm der Zutritt zur freiwilligen Taggeldversicherung offen (KVG 65 ff.).
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