Die Unterstellung unter die Militärversicherung und Erwerbsersatzordnung erfolgt aufgrund der Ausübung einer gesetzlich umschriebenen Funktion in Armee, Zivilschutz und ähnlichen Funktionen.
Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigungen haben alle in der Schweiz oder im Ausland wohnende Personen, die
- in der schweizerischen Armee, im militärischen Frauendienst und im Rotkreuzdienst Dienst leisten
- Zivildienst oder im Zivilschutz Dienst leisten.