Gleichgeschlechtliche Paare können seit 01.01.2007 (Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare vom 18.06.2004; PartG) ihre Partnerschaft beim Zivilstandsamt eintragen lassen und erhalten dadurch in vielen Lebens- bzw. Rechtsbereichen gleiche oder ähnliche Rechte und Pflichten wie verheiratete Paare.
Eine Gleichstellung zwischen eingetragenen und verheirateten Partnern findet insbesondere in folgenden Rechtsbereichen statt:
- Partnerschaftsrecht: Gegenseitige Beistandspflicht und Möglichkeit gerichtlicher Schutzmassnahmen bei Gefährdung des Familienwohls
- Erbrecht (insbesondere Pflichtteilsrecht) und Erbschafts- bzw. Schenkungssteuerrecht
- Direkte Steuern
- Sozialversicherungsrecht und berufliche Vorsorge
- Aufenthaltsrecht
- Verfahrensrechte im Zivil- und Strafprozessrecht
- etc.
Wesentliche Unterschiede zur Ehe sind:
- keine gemeinschaftliche Adoption; keine fortpflanzungsmedizinische Massnahmen (seit 1.1.2018 jedoch Stiefkindadoption)
- kein gemeinsames Bürgerrecht
- keine erleichterte Einbürgerung
- Gütertrennung als ordentlicher Güterstand (jedoch Möglichkeit der Vereinbarung der Errungenschaftsbeteiligung mittels öffentlich zu beurkundenden Vermögensvertrag)
- Auflösung der Partnerschaft durch Klage nach einjähriger Trennung (Ehe: nach zweijähriger Trennung)
- etc.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:KonfliktmanagementEinleitung zum KonfliktmanagementAutoren:BaukostenüberschreitungEinleitung zur BaukostenüberschreitungAutoren:FührerausweisentzugEinleitung zum FührerausweisentzugAutoren:GastromieteEinleitung zur Gastromiete / zum gastgewer...Autoren:Unternehmensimmobilien / CREMEinleitung zu Unternehmensimmobilien / CREMAutoren:Paulianische Anfechtung / Anfech...Einleitung zur Paulianischen Anfechtung / ...
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht