Mit der Eintragung der Partnerschaft beim Zivilstandsamt können gleichgeschlechtliche Partner in vielen Rechtsbereichen die gleichen Rechte und Pflichten, wie sie in der Ehe gelten, begründen. Eine vollständige Gleichstellung mit der Ehe besteht nach schweizerischem Recht hingegen nicht. Insbesondere ist eingetragenen Partnern die gemeinsame Adoption sowie fortpflanzungsmedizinische Behandlungen verwehrt.
Zur Parlamentarische Initiative „Ehe für alle“, siehe: Exkurs: Parlamentarische Initiative „Ehe für alle“