Die eingetragene Partnerschaft verleiht den Personen in zahlreichen Rechtsgebieten gleiche oder gleichgerichtete Rechte und Pflichten wie einem Ehepaar. Es gibt aber auch klare Unterschiede. Zu nennen sind insbesondere:
- Begründung
- Kein Verlöbnis
- Beurkundung der Partnerschaft statt Eheschluss durch „Ja-Wort“
- Vermögensrecht
- Gütertrennung als ordentlicher Güterstand
- Errungenschaftsbeteiligung als vertraglicher Güterstand
- Gütergemeinschaft ausgeschlossen
- Kinder
- Keine gemeinschaftliche Adoption
- Keine fortpflanzungsmedizinischen Behandlungen
- Seit 1.1.2018 jedoch Stiefkindadoption zulässig