Die eingetragene Partnerschaft ist – wie die Ehe – ein Zivilrechtsinstitut.
- Im Gegensatz zur Ehe wird die eingetragene Partnerschaft nicht im Familienrecht des Zivilgesetzbuchs, sondern in einem eigenständigen Bundesgesetz geregelt (PartG). Dieses Vorgehen entspricht demjenigen zahlreicher anderer Staaten, welche eine eingetragene Partnerschaft eingeführt haben.
- In diesem eigenständigen Bundesgesetz wir folgendes geregelt:
- die Begründung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft
- die Rechte und Pflichten, welche die beiden Partnerinnen oder Partner untereinander haben.
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