Kündigung
= Kündigung ist die Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung.
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Ordentliche Kündigung
= einseitige Auflösung des Arbeitsvertrages unter Einhaltung der gesetzlich und/oder vertraglich vorgegebenen Fristen und Termine.
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Ausserordentliche Kündigung
= einseitige Auflösung des Arbeitsvertrages unter Nichteinhaltung der gesetzlich und/oder vertraglich vorgegebenen Fristen und Termine.
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Vertragsauflösung
= rückwirkende Vertragsaufhebung (ex tunc), mit Wirkung für die Zukunft.
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Änderungskündigung
= Arbeitsvertragskündigung verbunden mit der Offerte, einen neuen Arbeitsvertrag zu geänderten Bedingungen abzuschliessen (ex nunc).
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Änderungsvertrag
= Modifikation des Arbeitsvertrages mit Wirkung ex nunc.
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Pactum de non petendo
= Vereinbarung, wonach der Gläubiger dem Schuldner verspricht, seine Forderung nicht gerichtlich geltend zu machen.
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Erlassvertrag
= Vereinbarung der Parteien, wonach der Arbeitsvertrag aufgehoben und der Gläubiger seine Forderung im Rahmen eines „gegenseitigen Verzichts“ erlässt.
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Entlassungsabfindung
= Vereinbarung, die in der Regel ein sog. echter Vergleich darstellt, d.h. sie enthält ein gegenseitiges Geben und Nehmen beider Vertragsparteien.
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Einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses
(auch: Auflösung im gegenseitigen Einvernehmen)
= gemeinsame Übereinkunft von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis zu bestimmten Bedingungen auf einen bestimmten Zeitpunkt aufzulösen.
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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