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Einvernehmliche Beendigung Arbeitsverhältnis

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Betroffenes Vertragsverhältnis

Rechtsgebiet:
Einvernehmliche Beendigung Arbeitsverhältnis
Stichworte:
Einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Üblicherweise werden in der Aufhebungsvereinbarung wiedergegeben:

  • Arbeitsvertrag
  • Funktion des Arbeitnehmers
  • Unterzeichnungsdatum / -daten

Weitere Beendigungsgegenstände

In Konzernen bestehen oft mehrere Arbeitsverträge:

  • Ein Arbeitsvertrag beim Konzern (Holding- oder Management-Gesellschaft)
  • Ein Arbeitsvertrag bei der ausländischen Vertriebsgesellschaft, oft auch um das Einkommen im Gastland nachweisen zu können.

Weiter ist zu klären, ob und auf wann gewisse konzern- bzw. funktionsbedingte gesellschaftsrechtliche Mandate dahinfallen sollen bzw. aufgehoben werden:

  • VR-Mandat
  • Geschäftsführer einer GmbH
  • Vorstandsfunktionen in Branchenverbänden etc.

Das Vertragsverhältnis betreffende Dokumente

  • Falls im Aufhebungsvertrag mehrfach auf den Arbeitsvertrag Bezug genommen wird oder Aufhebungsbedingungen ohne Konsultation des Arbeitsvertrag nicht verständlich sind, empfiehlt es sich, diesen zum Bestandteil des Aufhebungsvertrag zu machen (Anhang)
  • Weitere wesentliche Dokumente und die sonstige Papierspur, die in Präambel und/oder Vereinbarungsteil der Aufhebungsvereinbarung behandelt werden, sollten zum Vertragsbestandteil gemachten werden.

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