Üblicherweise werden in der Aufhebungsvereinbarung wiedergegeben:
- Arbeitsvertrag
- Funktion des Arbeitnehmers
- Unterzeichnungsdatum / -daten
Weitere Beendigungsgegenstände
In Konzernen bestehen oft mehrere Arbeitsverträge:
- Ein Arbeitsvertrag beim Konzern (Holding- oder Management-Gesellschaft)
- Ein Arbeitsvertrag bei der ausländischen Vertriebsgesellschaft, oft auch um das Einkommen im Gastland nachweisen zu können.
Weiter ist zu klären, ob und auf wann gewisse konzern- bzw. funktionsbedingte gesellschaftsrechtliche Mandate dahinfallen sollen bzw. aufgehoben werden:
- VR-Mandat
- Geschäftsführer einer GmbH
- Vorstandsfunktionen in Branchenverbänden etc.
Das Vertragsverhältnis betreffende Dokumente
- Falls im Aufhebungsvertrag mehrfach auf den Arbeitsvertrag Bezug genommen wird oder Aufhebungsbedingungen ohne Konsultation des Arbeitsvertrag nicht verständlich sind, empfiehlt es sich, diesen zum Bestandteil des Aufhebungsvertrag zu machen (Anhang)
- Weitere wesentliche Dokumente und die sonstige Papierspur, die in Präambel und/oder Vereinbarungsteil der Aufhebungsvereinbarung behandelt werden, sollten zum Vertragsbestandteil gemachten werden.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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