Das Herabsetzungsrecht zeichnet sich aus durch
- Individualität
- Gesetz:
- Nach dem Berufungszeitpunkt (lebzeitig oder letztwillig)
- nach der Berufungsform (Testament oder Erbvertrag)
- nach der Berufungsart (Erbeinsetzung oder Vermächtnis)
- nach den Gegenständen (Teilbarkeit oder nicht)
- nach der Abstufung (Ober- und Unterbegünstigung)
- Erblasserwillen:
- Anordnungen zu den Herabsetzungsreihenfolgen
- Anordnungen zum Ausgleich durch Geld oder durch Erhalt nur des Differenzbetrages, welcher die disponiblen Quoten beachten soll
- Komplexität
- Geltendmachung
- auch durch Einrede
- nur während einer Verwirkungsfrist
Der Betroffene (Erbe oder Vermächtnisnehmer bzw. lebzeitig Begünstigte) kommt nicht umhin seine Sachverhaltsvoraussetzung bei der richtigen Herabsetzungsbestimmung zu subsumieren und zu schauen, welche Korrekturvorgaben zur Herstellung der Rechte der Pflichtteilserben vorgesehen sind.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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