LAWINFO

Erbrechtliche Herabsetzung / Herabsetzungsklage

QR Code

Fazit

Rechtsgebiet:
Erbrechtliche Herabsetzung / Herabsetzungsklage
Stichworte:
Erbrechtliche Herabsetzung, Herabsetzung, Herabsetzung / Herabsetzungsklage, Herabsetzungsklage
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das Herabsetzungsrecht zeichnet sich aus durch

  • Individualität
    • Gesetz:
      • Nach dem Berufungszeitpunkt (lebzeitig oder letztwillig)
      • nach der Berufungsform (Testament oder Erbvertrag)
      • nach der Berufungsart (Erbeinsetzung oder Vermächtnis)
      • nach den Gegenständen (Teilbarkeit oder nicht)
      • nach der Abstufung (Ober- und Unterbegünstigung)
    • Erblasserwillen:
      • Anordnungen zu den Herabsetzungsreihenfolgen
      • Anordnungen zum Ausgleich durch Geld oder durch Erhalt nur des Differenzbetrages, welcher die disponiblen Quoten beachten soll
  • Komplexität
  • Geltendmachung
    • auch durch Einrede
    • nur während einer Verwirkungsfrist

Der Betroffene (Erbe oder Vermächtnisnehmer bzw. lebzeitig Begünstigte) kommt nicht umhin seine Sachverhaltsvoraussetzung bei der richtigen Herabsetzungsbestimmung zu subsumieren und zu schauen, welche Korrekturvorgaben zur Herstellung der Rechte der Pflichtteilserben vorgesehen sind.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.