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Erbrechtliche Herabsetzung / Herabsetzungsklage

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Begriffe

Begriff «Herabsetzung»

Die Herabsetzung ist der Rechtsbehelf um pflichtteils-verletzende Dispositionen (lebzeitige Verfügungen und / oder Verfügungen von Todes wegen) auf das erlaubte Mass zu korrigieren.

In Kraft getreten
1. Januar 2023

Erbrechtsrevision

   Zu den Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte +41 44 / 268 40 00 Kontakt   |   Website

Synonyme:

  • Pflichtteilsverletzungs-Korrektur
  • Hinzurechnung bei Verfügungen von Todes wegen
  • Rückleistungspflicht bei lebzeitigen Zuwendungen

Herabsetzung

=   wertmässige Anpassung von Verfügungen von Todes wegen und / oder von lebzeitigen Zuwendungen auf das erlaubte Mass

» Herabsetzungs-Voraussetzungen

» Herabsetzungs-Klage

» Herabsetzungs-Einrede

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