Begriff «Herabsetzung»
Die Herabsetzung ist der Rechtsbehelf um pflichtteils-verletzende Dispositionen (lebzeitige Verfügungen und / oder Verfügungen von Todes wegen) auf das erlaubte Mass zu korrigieren.
Synonyme:
- Pflichtteilsverletzungs-Korrektur
- Hinzurechnung bei Verfügungen von Todes wegen
- Rückleistungspflicht bei lebzeitigen Zuwendungen
Herabsetzung
= wertmässige Anpassung von Verfügungen von Todes wegen und / oder von lebzeitigen Zuwendungen auf das erlaubte Mass