LAWINFO

Erbrechtliche Herabsetzung / Herabsetzungsklage

QR Code

Herabsetzungsverwirkung

Rechtsgebiet:
Erbrechtliche Herabsetzung / Herabsetzungsklage
Stichworte:
Erbrechtliche Herabsetzung, Herabsetzung, Herabsetzung / Herabsetzungsklage, Herabsetzungsklage
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG
  • Gesetzliche Grundlage
    • ZGB 533
    • Das Gesetz spricht von „Verjährung“; rechtsdogmatisch handelt es sich aber um eine sog. „Verwirkung“
  • Verwirkungsdauer und -beginn
    • Relative Verwirkung
      • 1 Jahr seit Kenntnis der Pflichtteilsverletzung
    • Absolute Verwirkung
      • 10 Jahre
      • Verfügungen von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag)
        • ab Eröffnung
      • Lebzeitige Zuwendungen
        • ab Todestag des Erblassers
      • Verwirkungsneubeginn zur Anfechtung der früheren Verfügungen bei Ungültigerklärung einer späteren Verfügung
        • ab Ungültigerklärung
  • Keine Verwirkungsdauer / Möglichkeit zur jederzeitigen Geltendmachung

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.