Im Gegensatz zum umfassenden Factoring wird beim sog. „Auswahl-Factoring“ (auch: Selektives Factoring) die Zusammenarbeit mit dem Factor auf bestimmte Debitoren beschränkt:
Ausgenommen Debitoren können zum Beispiel sein:
- Schnelle Zahler
- Debitoren, mit denen ein Zessionsverbot (Abtretungsverbot) vereinbart ist
- Debitoren, mit denen Anzahlungs-Verhältnisse bestehen (Akontozahlungen)
- Fehlende Durchsetzbarkeit solange keine Schlussrechnung besteht
- Ausnahme: Teilzahlungsabreden
- Ausland-Debitoren
- Debitoren mit Gegenforderungen
- ev. Privatkunden
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