Vom freien Abtretungsrecht bestehen in folgenden Fällen Ausnahmen:
Gesetz
- Gesetzliches Zessionsverbote
- Anwendungsfälle
- Entlehneranspruch auf Benutzung der Sache (OR 306 Abs. 2)
- Arbeitnehmeranspruch aus dem Arbeitsverhältnis (OR 333 Abs. 4, OR 325, OR 331b)
- Verpfründeranspruch auf Unterhalt und Pflege (OR 529 Abs. 1)
- Anspruch auf gesetzliches Vorkaufsrecht (ZGB 681 Abs. 3)
- Höchstpersönlicher Nutzniessungsanspruch (ZGB 758 e.c.)
- ev. fiduziarische Abtretung, je nach den Umständen
- zB bei Abtretung einer Forderung, wenn sie gegen den in der Nachlassliquidation (SchKG 317 ff.) geltenden Grundsatz der Gleichbehandlung aller Gläubiger verstösst (vgl. BGE 123 III 60 = Pra 1997, 581)
- Abtretung zur Umgehung eines kantonales Anwaltsgesetzes
- Abtretung des Prozessgegenstandes an den Anwalt (Umgehung von ZPO 204)
- zB Abtretung der Forderungen von Flugpassagieren wegen Verspätung gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (sog. Fluggastrechteverordnung)
- Anwendungsfälle
- Unübertragbarkeit öffentlich-rechtlicher Forderungen
- Anwendungsfälle
- Steuerforderungen
- Zölle
- Rückforderungsanspruch aus unberechtigt bezogener Sozialleistungen
- Anwendungsfälle
Vertrag (Vereinbarung)
- Vertragliches Abtretungsverbot (pactum de non cedendo)
- Form
- ausdrücklich
- stillschweigend
- gutgläubiger Forderungserwerber, der keine Kenntnis vom Abtretungsverbot hatte
- Ungültigkeit der Abtretung gemäss OR 164 Abs. 2
- Ausnahme
- Gültigkeit der Abtretung bei schriftlichem Schuldbekenntnis ohne Abtretungsverbotsklausel
- Folge: Einredeausschluss des Schuldners
- Form
- Abtretungsbeschränkungen
- zB Abtretungsverbot einer Forderung
- gänzlicher oder teilweiser Ausschluss der Zession
- Ausschluss der Zession während einer bestimmten Dauer
- Ausschluss der Zession an eine bestimmte Person
- zB Zustimmung des Schuldners zur Abtretung
- zB Abtretungsverbot einer Forderung
Natur des Rechtsverhältnisses
- Fehlende Zedierbarkeit der Forderung kann sich aus der besonderen Rechtsnatur des Rechtsverhältnisses ergeben
- Höchstpersönliche Ansprüche
- Ansprüche, die mit der Person des Gläubigers derart eng verbunden sind, dass er diese charakterisiert
- Faktische Aenderung des Rechtsverhältnisses (Wesen, Zweck, Inhalt usw.) durch den Gläubigerwechsel
- Erschwerung der Schuldnerstellung durch den Gläubigerwechsel
- Anwendungsfälle
- Anspruch auf Auftragsausführung (OR 398 Abs. 3; persönliche Mandatsausführung)
- Einsichtsrecht des Gesellschafters (OR 541 Abs. 1)
- usw.
Literatur
- SPIRIG EUGEN, in: Zürcher Kommentar, Band V/1k/1, Art. 164-174 OR. Die Abtretung von Forderungen und die Schuldübernahme, 3. völlig neu bearbeitete Auflage 1993, N 185 zu OR 164
- GIRSBERGER DANIEL, in: Basler Kommentar, Obligationenrecht I, Art. 1 – 529 OR, 6. Auflage, Basel 2015, N 27 ff.
Judikatur
- Ausschluss der Abtretung kraft Gesetz
- Umgehung des Gleichbehandlungsgrundsatzes bei der Nachlassliquidation nach SchKG 317 ff.
- BGE 123 III 60 = Pra 1997, 581
- Umgehung eines kantonales Anwaltsgesetzes
- BGE 87 II 203, 206 f., Erw. 2b
- HGer ZH, in: ZR 1998 99, 103
- OGer ZH, in: ZR 1994, 65 f.
- Anwalts- oder Arzt-Honorare dürfen ohne Zustimmung des Schuldners nicht an gewerbliche Verrechnungsstellen abgetreten werden können, weil dabei personenbezogene Daten mitzuteilen sind, die der anwaltlichen resp. ärztlichen Schweigepflicht unterstehen
- Abtretung des Prozessgegenstandes an den Anwalt (Umgehung von ZPO 204)
- ASDA-Bulletin 148/2016, S. 52 ff.
- BGE 2P.318/2006 vom 27.07.2007
- Umgehung des Gleichbehandlungsgrundsatzes bei der Nachlassliquidation nach SchKG 317 ff.
- Ausschluss der Abtretung kraft Vertrag (Vereinbarung)
- Zessionsausschluss
- BGE 4A_423/2009, Erw. 7.1, vom 04.02.2010
- Grundsätzlich wirksames Zessionsverbot kann infolge Rechtsmissbrauchs unwirksam werden
- BGE 4C.129/2002, Erw. 1, vom 03.09.2002
- Zessionsausschluss
- Unübertragbarkeit von Forderungen aufgrund der Natur des Rechtsverhältnisses
- Höchstpersönliche Ansprüche
- BGE 135 V 2, Erw. 6.1
- Ansprüche, die mit der Person des Gläubigers derart eng verbunden sind, dass er diese charakterisiert
- BGE 84 II 13, Erw. 3
- Faktische Aenderung des Rechtsverhältnisses
- BGE 109 II 445
- BGE 115 II 266
- Erschwerung der Schuldnerstellung
- BGE 122 III 149
- Höchstpersönliche Ansprüche