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Fahren im angetrunkenen Zustand (FiaZ)

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Rechtsgebiet:
Fahren im angetrunkenen Zustand (FiaZ)
Stichworte:
Alkohol am Steuer, Fahren im angetrunkenen Zustand, FiaZ
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Werden Sie zu einem Ereignis mit voraussichtlichem Alkoholausschank eingeladen, sprechen Sie sich vorher mit ihrem Beifahrer und ihren Mitfahrern ab, wer zurück fahren wird. Die zurück fahrende Person soll auf Alkohol verzichten.

Wenn Sie keinen Bei- oder Mitfahrer haben, verzichten Sie auf Alkohol oder trinken Sie maximal ein kleines Glas.

Benützen Sie öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi.

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