Neben dem Strafverfahren wird separat ein Administrativverfahren eingeleitet, wenn Anzeichen für eine leichte, mittelschwere oder schwere Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsregeln bestehen.
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Fahren im angetrunkenen Zustand (FiaZ)
ADMINISTRATIVVERFAHREN
Rechtsgebiet:
Fahren im angetrunkenen Zustand (FiaZ)
Stichworte:
Alkohol am Steuer, Fahren im angetrunkenen Zustand, FiaZ
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG