Geht aus den polizeilichen / ärztlichen Untersuchungen hervor, dass der betroffene Fahrer während seiner Fahrt einen Blutalkoholwert von mehr als 0,50 Gewichtspromille hatte, leitet die Kantonspolizei die Untersuchungsakten mit dem Polizeirapport zum Vorfall an das zuständige kantonale Amt weiter (in der Regel ein kantonales Bezirksamt / Statthalteramt) weiter, der aufgrund der ihm vorliegenden Akten einen Strafbefehl erlässt.
Fahren im angetrunkenen Zustand (FiaZ)
STRAFVERFAHREN
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