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Fahren im angetrunkenen Zustand (FiaZ)

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Vereitelungen von Prüfungen und Folgen

Rechtsgebiet:
Fahren im angetrunkenen Zustand (FiaZ)
Stichworte:
Alkohol am Steuer, Fahren im angetrunkenen Zustand, FiaZ
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG
  • Verweigert die betroffene Person die Durchführung eines Vortests, die Atem-Alkoholprobe, die Blutentnahme, die Sicherstellung von Urin oder die ärztliche Untersuchung, so stellt diese Weigerung eine schwere Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz dar und kann mit einem mindestens dreimonatigen Führerausweisentzug und zusätzlich mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden.
  • Aus wichtigen Gründen kann eine Blutprobe auch gegen den Willen der verdächtigen Person abgenommen werden.
  • Die Weigerung von motorlosen Fahrzeugführern wird mit Busse geahndet.

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