Definition
- Registerpfandrecht für die Verpfändung von Schiffen
- In Französisch:
- L’hypothèque sur les bateaux
Rechtsgrundlagen
- Bundesgesetz über das Schiffsregister vom 28.09.1923 (SR 747.11) | admin.ch
Bestellung Schiffspfandrecht
- Eintragung in das Verschreibungsprotokoll
- Anzeige an das Betreibungsamt
- Weiterführende Informationen
- OFTINGER KARL / BÄR ROLF, Kommentar zu ZGB 884, Systematischer Teil vor ZGB 884
- ZOBL DIETER, Kommentar zu ZGB 884, Systematischer Teil vor ZGB 884, N 366 ff.
Faustpfand- und Retentionsrechts-Verbot
- An Schiffen, die im Schifffahrtsregister eingetragen sind, kann kein Faustpfandrecht und kein Retentionsrecht eingetragen werden