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Führerausweisentzug

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Entzugsdauer

Rechtsgebiet:
Führerausweisentzug
Stichworte:
Führerausweis, Führerausweisentzug, Führerscheinentzug
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Kriterien

Ausgangspunkt ist die

  • Mindestentzugsdauer, die nicht unterschritten werden darf.

Für das Mass der Entzugsdauer sind die konkreten Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigten:

  • die Gefährdung der Verkehrssicherheit
    • gefährliches Verkehrsmanöver > Erhöhung der Entzugsdauer
  • das Verschulden
    • grobes Verschulden > Erhöhung der Entzugsdauer
  • der automobilistische Leumund des Lenkers
    • lange Fahrpraxis ohne Verfehlungen (positiv)
    • Junglenker (negativ)
      • Berücksichtigt werden i.d.R nur im
      • Strafregister oder im
      • Administrativmassnahmen-Register (ADMAS) eingetragene Massnahmen
    • Nicht berücksichtigt werden unter diesem Thema der Wiederholungs- bzw. Rückfall.
  • die Notwendigkeit ein Fz zu führen,
    • in beruflicher Hinsicht: Je länger der Entzug, desto eher ist die berufliche Angewiesenheit anzurechnen.
    • in privater Hinsicht: bei behinderten Lenkern (besondere Härte in der Mobilitätseinschränkung)

Gesetzlicher Katalog

Vorbehalt / Disclaimer

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