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Führerausweisentzug

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Rechtsgebiet:
Führerausweisentzug
Stichworte:
Führerausweis, Führerausweisentzug, Führerscheinentzug
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Unter gewissen Voraussetzungen kann das AMA den Führerausweis vor Ablauf der Entzugsdauer zurückgeben:

  • Der Lenker hat
    • eine anerkannte Verkehrs-Nachschulung besucht
    • an einer Psychotherapie teilgenommen
    • in der Zwischenzeit den Abstinenzzustand erreicht.
  • Die Ausweisrückgabe ist
    • erst nach Ablauf der Mindestentzugsdauer zulässig.
    • nicht früher als 3 Monate vor Ablauf Entzugsdauer möglich
    • bei einem Ausweisentzug für 1 Jahr oder mehr erst nach Ablauf von 2/3 der Entzugsdauer vorzeitig denkbar.
  • Die Sperrfrist beträgt bei einem Ausweisentzugsdauer
    • auf unbestimmte Dauer: 2 Jahre
    • für immer: 5 Jahre.

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