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Geschäftsfahrzeug und Steuern

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Steuerfolgen

Rechtsgebiet:
Geschäftsfahrzeug und Steuern
Stichworte:
Geschäftsfahrzeug und Steuern
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Eine Fahrzeugentnahme

  • vom Gesellschaftsvermögen
  • ins Privatvermögen

zu

  • einem Verkehrwert
  • klarerweise unter Buchwert

zeitigt Steuerfolgen bei folgenden Steuern:

  • MWST
  • Gewinnsteuer der Gesellschaft
  • Privaten Einkommenssteuer
  • Nach- und Strafsteuern
  • Verrechnungssteuer.

Tipps

  • Belassen Sie das Fahrzeug wenn nur möglich im Geschäftsvermögen und bezahlen Sie weiterhin den steuerrechtlich motivierten Privatanteil an Ihr Unternehmen.
  • Lässt sich eine Fahrzeugübernahme ins Privatvermögen nicht vermeiden,
    • beschaffen Sie unbedingt:
      • die Eurotax-Bewertung oder die Schätzung eines Markenhändlers [bei Sonderfahrzeugen können sich 2 Schätzungen und die Zugrundelegung des Mittelwertes rechtfertigen] und
      • die Bestätigung einer anerkannten Revisionsstelle
    • machen Sie die erwähnten Dokumente zum Bestandteil des betreffenden Buchungsbelegs.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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