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Gratifikation

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Sonderprämie

Rechtsgebiet:
Gratifikation
Stichworte:
Gratifikation
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Sonderprämie beinhaltet eine Zahlung oder Naturalleistung aufgrund einer einmaligen, herausragenden Leistung eines (Kader-)Mitarbeiters.

Die Sonderprämie tritt zum Basislohn hinzu.

Ziele sind:

  • Spontane Anerkennung (Überraschungseffekt)
  • Wertschätzung
  • Zeitliche Nähe zur besonderen, zu belohnenden Leistung

Mitarbeiter-Fokus bilden:

  • Kadermitarbeiter
  • Jeder andere Mitarbeiter

Verbreitung der Sonderprämie

  • Die Sonderprämie wird in der Wirtschaft nur mässig eingesetzt; sie ist effektiv und vor allem eine nicht wiederkehrend verpflichtende Aufwandposition
  • Im Unternehmen sollte die Sonderprämie massvoll eingesetzt werden, ansonsten sie zur nicht mehr wertgeschätzten Selbstverständlichkeit würde (Streuung: 15 – 20 % der Mitarbeiter).

Vorteile für das Unternehmen

  • Flexibilität
  • Einfache Administrierung
  • Gegenstand ausserordentlicher Leistungen

Höhe der Sonderprämie

  • In Prozenten
    • Viertel bis zu einem vollen Monatslohn
    • In Schweizerfranken
      • Ca. CHF 1‘000 bis CHF 15‘000

Gewährungs-Kompetenz

  • Delegation an die massgebenden Funktionsstufen (Linienvorgesetzter, Projektleiter usw.)
  • Einfache Kompetenzregelung (je einfacher, desto effektiver kann das Führungsinstrument der Sonderprämie eingesetzt werden)
  • Budgetkompetenz

Ausschüttung

  • Ausschüttungszeitpunkt
    • 2 bis 3 Wochen nach dem zu prämierenden Ereignis
    • Ausschüttungsform
      • Belohnungs-Gegenstand sollte – wenn möglich – in sachlichem Zusammenhang mit dem Leistungsgrund stehen (besondere Motivationswirkung)
        • Incentive-Reise (zB USA-Projekt / USA-Reise)
        • Weiterbildung (zB Geschäftsfelderweiterung / Weiterbildung)
  • Barausschüttung
  • Mitarbeiterbeteiligungen
  • Fringe Benefits

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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