Die Sonderprämie beinhaltet eine Zahlung oder Naturalleistung aufgrund einer einmaligen, herausragenden Leistung eines (Kader-)Mitarbeiters.
Die Sonderprämie tritt zum Basislohn hinzu.
Ziele sind:
- Spontane Anerkennung (Überraschungseffekt)
- Wertschätzung
- Zeitliche Nähe zur besonderen, zu belohnenden Leistung
Mitarbeiter-Fokus bilden:
- Kadermitarbeiter
- Jeder andere Mitarbeiter
Verbreitung der Sonderprämie
- Die Sonderprämie wird in der Wirtschaft nur mässig eingesetzt; sie ist effektiv und vor allem eine nicht wiederkehrend verpflichtende Aufwandposition
- Im Unternehmen sollte die Sonderprämie massvoll eingesetzt werden, ansonsten sie zur nicht mehr wertgeschätzten Selbstverständlichkeit würde (Streuung: 15 – 20 % der Mitarbeiter).
Vorteile für das Unternehmen
- Flexibilität
- Einfache Administrierung
- Gegenstand ausserordentlicher Leistungen
Höhe der Sonderprämie
- In Prozenten
- Viertel bis zu einem vollen Monatslohn
- In Schweizerfranken
- Ca. CHF 1‘000 bis CHF 15‘000
Gewährungs-Kompetenz
- Delegation an die massgebenden Funktionsstufen (Linienvorgesetzter, Projektleiter usw.)
- Einfache Kompetenzregelung (je einfacher, desto effektiver kann das Führungsinstrument der Sonderprämie eingesetzt werden)
- Budgetkompetenz
Ausschüttung
- Ausschüttungszeitpunkt
- 2 bis 3 Wochen nach dem zu prämierenden Ereignis
- Ausschüttungsform
- Belohnungs-Gegenstand sollte – wenn möglich – in sachlichem Zusammenhang mit dem Leistungsgrund stehen (besondere Motivationswirkung)
- Incentive-Reise (zB USA-Projekt / USA-Reise)
- Weiterbildung (zB Geschäftsfelderweiterung / Weiterbildung)
- Belohnungs-Gegenstand sollte – wenn möglich – in sachlichem Zusammenhang mit dem Leistungsgrund stehen (besondere Motivationswirkung)
- Barausschüttung
- Mitarbeiterbeteiligungen
- Fringe Benefits
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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