Fringe Benefits sind Lohnnebenleistungen in Form von unentgeltlichen oder verbilligten Sachleistungen:
Als Fringe Benefits (FB) bezeichnet man jene Sachleistungen des Arbeitgebers (Produkte oder Dienstleistungen), die den Arbeitnehmern unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung gestellt werden.
Fringe Benefits werden auch bezeichnet als:
- Lohnnebenleistungen
- Zusatzleistungen
- Nicht geldwerte Leistungen
Hier finden Sie Informationen zu Fringe Benefits / Lohnnebenleistungen im Schweizer Arbeitsrecht:
» Rechtsnatur, Ziele und Motive
» Verbreitung von Fringe Benefits
» Beliebtheit von Fringe Benefits
» Voraussetzungen für Fringe Benefits
» Aufsetzung und Pflege des Fringe-Benefit-Programms
» Periodische Überprüfung von Fringe Benefits
Weitere Informationen zu Lohn und Vergütung:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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