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Grenzüberschreitendes Insolvenzrecht / Internationales Konkursrecht

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Checkliste

Rechtsgebiet:
Grenzüberschreitendes Insolvenzrecht / Internationales Konkursrecht
Stichworte:
Grenzüberschreitendes Insolvenzrecht, Internationales Konkursrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Checkliste: Internationales Konkursrecht

I. Gesetzliche Grundlagen

  1. In welchem Staat wurde der Hauptkonkurs eröffnet?
  2. Bei Eröffnung des Hauptkonkurses z.B. in Deutschland
    • Staatsvertrag anwendbar?
      1. Übereinkunft der Schweizerischen Eigenossenschaft und der Krone Württemberg
      2. Übereinkunft zw. den schweizerischen Kantonen und dem Königreich Bayern
      3. Übereinkunft zw. den schweizerischen Kantonen und dem Königreich Sachsen
  3. Im Übrigen: IPRG 166 – 174c

II. Vermögen des Gemeinschuldners in der Schweiz

  1. Ist Vermögen des Gemeinschuldners in der Schweiz belegen?
    1. Unbewegliches Vermögen: Grundbucheintrag
    2. Bewegliches Vermögen: Lageort
    3. Forderungen: Sitz des Drittschuldners
  2. Wert des in der Schweiz gelegenen Vermögens? (für Kosten-/Nutzen- Schätzung; vgl. VII)

III. Ausländisches Konkursdekret

  1. Aus anerkennungsfähigem Staat?
    1. Konkursdekret aus Wohnsitz- / Sitz-Staat des Gemeinschuldners
    2. Konkursdekret aus COMI-Staat (≠ Wohnsitz- / Sitz-Staat) + Schuldnerwohnsitz im            Zeitpunkt der Eröffnung des Hauptkonkurses nicht in der Schweiz
  2. Vollstreckbarerklärung vorhanden?

IV. Zuständiges Anerkennungs-Gericht

  1. Örtliche Zuständigkeit
    1. Abklärung beim Handelsregisteramt
    2. CH-Zweigniederlassung des Gemeinschuldners: Gericht am Ort des Sitzes der Zweigniederlassung
      1. Keine CH-Zweigniederlassung des Gemeinschuldners:
      2. Gericht am Ort des Vermögens
      3. Bei Vermögen an mehreren Orten: das zuerst angerufenes Gericht
  2. Sachliche und funktionale Zuständigkeit
    1. Konsultation der kantonalen Einführungsgesetzgebung
    2. Beispiel Kanton Zürich: Einzelrichter des örtlich zuständigen Bezirksgerichtes

V. Kosten des Anerkennungsverfahrens

  1. Konsultation der kantonalen Gerichtsgebührenverordnung
  2. Streitwertbezifferung falls Gerichtskosten streitwertabhängig

VI. Abklärungen zur Existenz privilegierter Gläubiger und deren Forderungen

  1. Prüfung der Unterlagen/Büchern/Korrespondenz des Gemeinschuldners
  2. Befragung des Gemeinschuldners
  3. Für die Einschätzung der Chancen auf Verzicht auf Durch- bzw. Weiterführung eines Hilfskonkursverfahrens
  4. Für die Einschätzung der Treffnis-Höhe
    1. Bei notwendiger Durchführung eines Hilfskonkursverfahrens:
      • Höhe des Überschusses nach Tilgung der Forderungen der privilegierten Gläubiger und der Verfahrenskosten
    2. Bei einem Hilfskonkurs-Verzicht:
      • Höhe des CH-Vermögens abzüglich Verfahrenskosten

VII. Kosten-/Nutzen-Prüfung

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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