Komplexe landesinterne örtliche und sachliche Zuständigkeitsvorschriften können zeitraubende Rechtshilfegesuche erforderlich machen. Insbesondere unter den einzelnen Betreibungs- und Konkurskreisen können Dienstwege jedoch oftmals abgekürzt oder vereinfacht werden, indem sich die Zuständigkeitsträger der Insolvenzverfahrensordnung zu unbürokratischer Kooperation bereit erklären. Persönliche Kenntnis der betreffenden Amtspersonen kann hierbei hilfreich sein.
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Grenzüberschreitendes Insolvenzrecht / Internationales Konkursrecht
Bestrebungen zur kompetenzkreis-übergreifenden Kooperation von privaten oder öffentlichrechtlichen Zuständigkeitsträgern der Insolvenzverfahrensordnung
Datum:
31.05.2017
Update:
12.10.2022