Am Anfang steht der Antrag einer ausländischen Konkursverwaltung oder eines ausländischen Konkursgläubigers an das zuständige Schweizerische Gericht um Anerkennung des ausländischen Konkursdekretes in Schweiz.
Ein positiver Entscheid über die Anerkennung eines ausländischen Konkursdekretes hat im Wesentlichen die nämlichen Wirkungen, wie wenn über einen inländischen Schuldner durch den zuständigen Konkursrichter der Konkurs eröffnet würde.