Hier geht es darum, dass der Schuldner Mobilien zur Vereitelung des Konkursbeschlags im Hauptkonkurs und damit in anfechtbarer Weise von seinem Wohnsitz in die Schweiz verbracht hat. Anstelle der Durchführung eine IPR-Konkurses in der Schweiz, Anfechtung und Aussonderung kann der ausländische Konkursverwalter versuchen, sich mit dem schweizerischen Retentionsgläubiger (zB Wohnungsvermieter), welcher durch den anfechtbaren Mobiliartransfer bessergestellt wurde, zu einigen (zB durch eine direkte Teilabgeltung). Dadurch kann ein mehrteiliges, aufwändiges und kostenintensives Verfahren vermieden werden.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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