Nach erfolgter Verwertung ist eine Verteilungsliste zu erstellen, aus welcher nach Massgabe des Kollokationsplans hervorgeht, in welchem Ausmass die Forderungen der jeweiligen Gläubiger durch den Verwertungserlös der Aktiven gedeckt werden können.
Verfahrensspezifisch können sich zwei Situationen ergeben:
- die Berechnungen schliessen ohne Ueberschuss zugunsten der ausländischen Masse[1].
- es stellt sich ein Ueberschuss zugunsten der ausländischen Masse ein[2].
[1] im nachfolgenden Schema mit Resultat «Ausfall» bezeichnet
[2] im nachfolgenden Schema mit Resultat «Ueberschuss» bezeichnet.