Bei Insolvenzverfahren mit Auslandsbezug empfiehlt sich stets, eine/einen fach- und ortskundigen Insolvenzrechtsspezialistin/en zu mandatieren. Fragen bezüglich Partikularkonkursverfahren, Anerkennung ausländischer Konkursdekrete, zuständige Behörden, gerichtliche Verfahren, Kollokationen, Aussonderungen, usw. können so kompetent beantwortet werden. Ferner ist nicht zu vernachlässigen, dass die 26 Kantone der Schweiz jeweils eigene Zivilprozessordnungen haben und die Verfahren teilweise stark voneinander abweichen. Schliesslich ist auch darauf hinzuweisen, dass die meisten kantonalen Prozessordnungen von einer Partei mit Wohnsitz im Ausland verlangen, dass während des Verfahrens ein schweizerischer Zustellungsempfänger bezeichnet wird.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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