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Grenzüberschreitendes Insolvenzrecht / Internationales Konkursrecht

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Ziele des schweizerischen Gesetzgebers und des Konkursverwalters im Hauptkonkurs

Rechtsgebiet:
Grenzüberschreitendes Insolvenzrecht / Internationales Konkursrecht
Stichworte:
Grenzüberschreitendes Insolvenzrecht, Internationales Konkursrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Ziele des schweizerischen Gesetzgebers und des ausländischen Konkursverwalters divergieren.

  • Der Gesetzgeber will bestimmte Forderungen, nämlich die pfandversicherten und die privilegierten [1. und 2. Konkursklasse] (vgl. Art. 172 Abs. 1 IPRG) unter schweizerischer Generalexekution prüfen, kollozieren sowie befriedigen lassen und den allfälligen Überschuss an den ausländischen Konkursverwalter aushändigen, wenn dort auch die unversicherten schweizerischen Forderungen [3. Konkursklasse] Berücksichtigung finden.
  • Der ausländische Konkursverwalter möchte den ganzen Vermögensbestand des Schuldners «heimfahren» und nicht mit andern Gläubigern in der Schweiz teilen.

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