Das Heimarbeitsverhältnis ist oft geprägt durch Frustrationen und Erwartungshaltungen beider Parteien, nämlich:
- des Heimarbeitnehmers, dass seine schwierige Aufgabe fernab von der Arbeitsorganisation des Arbeitgebers nicht genügend Anerkennung findet;
- des Arbeitgebers, dass der zumindest örtlich und zeitlich Freiheiten geniessende Heimarbeitnehmer manchmal nicht flexibler agiert.
Das Einsatzgebiet des Heimarbeitnehmers ist stark branchenabhängig.
Informationen des Schweizerischen Verbands für Heimarbeit
» Informationsportal für Heimarbeit
» Schweizerischer Verband für Heimarbeit: Jahresbericht 2008
Artikel im «Beobachter» zum Thema Heimarbeit
» Heimarbeit: Zweifelhafte Angebote in Kleinanzeigen
» Heimarbeit: Der Arbeitsplatz im trauten Heim
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:ArbeitsvertragEinleitung zum ArbeitsvertragAutoren:ArbeitnehmermitwirkungEinleitung zu ArbeitnehmermitwirkungAutoren:ArbeitgebertodEinleitung zum ArbeitgebertodAutoren:ArbeitnehmertodEinleitung zum ArbeitnehmertodAutoren:Personalabbau / Personalrestrukt...Einleitung zu Personalabbau / Personalrest...Autoren:ArbeitsgemeinschaftEinleitung zur Arbeitsgemeinschaft
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht