Kein mustertaugliches Thema
In Anbetracht der Vielzahl von Varianten, die auf dem Immobilienmarkt angetroffen werden, würde eine Wiedergabe von Vertragsmustern den Rahmen dieser Website sprengen.
Individuelle Verhandlungen als Lösung
Zudem wird in aller Regel der Grundstückkaufvertrag bzw. Werkvertrag bei kombiniertem Geschäft vom Promotor entworfen:
- Ein käuferseitiger Vertrags-Entwurf wird zur Vermeidung unüberbrückbarer formeller Verhandlungspositionen in der Regel nicht erstellt.
- Es sind daher dem Verkäufer Gegenvorschläge zu unterbreiten, die intern wie folgt klassiert werden:
- Deal breaker-Änderungen
- essentielle Änderungen, ohne deren Erfüllung vom Kauf Abstand zu nehmen ist
- ev. Notwendigkeit der Konditionen- oder Sicherheitenleistung als Alternativen
- Nice to have-Änderungen
- Gewichtungen vornehmen
- Deal breaker-Änderungen
Beratungsbedarf
Die Komplexität der Materie macht oft eine fachkundige Beratung von Nöten. Es empfiehlt sich ein etappiertes Vorgehen.
Mögliches modulartiges Vorgehen:
- Beratungsmandat
- Instruktion
- Rat
- Parteikontakt (des Kaufsinteressenten mit Makler oder besser noch mit dem Verkäufer selbst [Makler sieht sein Geschäftserfolg in Gefahr und wehrt ab])
- Durchgehen der Nice to have-Themen
- Behandlung der deal breaker-Themen
- Vertretungsmandat (bei grundsätzlicher Einigung zu deal breaker-Themen)
- Detailverhandlungen
- Vertragsanpassung bzw. –optimierung.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.