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Immobilien ab Plan

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Problemlösung

Rechtsgebiet:
Immobilien ab Plan
Stichworte:
Immobilien, Immobilien ab Plan
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Kein mustertaugliches Thema

In Anbetracht der Vielzahl von Varianten, die auf dem Immobilienmarkt angetroffen werden, würde eine Wiedergabe von Vertragsmustern den Rahmen dieser Website sprengen.

Individuelle Verhandlungen als Lösung

Zudem wird in aller Regel der Grundstückkaufvertrag bzw. Werkvertrag bei kombiniertem Geschäft vom Promotor entworfen:

  • Ein käuferseitiger Vertrags-Entwurf wird zur Vermeidung unüberbrückbarer formeller Verhandlungspositionen in der Regel nicht erstellt.
  • Es sind daher dem Verkäufer Gegenvorschläge zu unterbreiten, die intern wie folgt klassiert werden:
    • Deal breaker-Änderungen
      • essentielle Änderungen, ohne deren Erfüllung vom Kauf Abstand zu nehmen ist
      • ev. Notwendigkeit der Konditionen- oder Sicherheitenleistung als Alternativen
    • Nice to have-Änderungen
      • Gewichtungen vornehmen

Beratungsbedarf

Die Komplexität der Materie macht oft eine fachkundige Beratung von Nöten. Es empfiehlt sich ein etappiertes Vorgehen.

Mögliches modulartiges Vorgehen:

  1. Beratungsmandat
    1. Instruktion
    2. Rat
  2. Parteikontakt (des Kaufsinteressenten mit Makler oder besser noch mit dem Verkäufer selbst [Makler sieht sein Geschäftserfolg in Gefahr und wehrt ab])
    1. Durchgehen der Nice to have-Themen
    2. Behandlung der deal breaker-Themen
  3. Vertretungsmandat (bei grundsätzlicher Einigung zu deal breaker-Themen)
    1. Detailverhandlungen
    2. Vertragsanpassung bzw. –optimierung.

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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