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Immobilien ab Plan

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Reservationsvereinbarung

Rechtsgebiet:
Immobilien ab Plan
Stichworte:
Immobilien, Immobilien ab Plan
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Erkundigen Sie sich bei unserer Website zur Reservationsvereinbarung

nach Inhalt und Problematik dieses Rechtsgeschäftes.

Falls Sie eine Reservationsvereinbarung für eine Immobilie ab Plan eingehen wollen, achten Sie darauf, dass nebst der Bedingungen des Grundstückkaufvertrages auch die Spezifikation, die beim Immobilienerwerb ab Plan qualitätsbestimmend sind, zum Bestandteil der Vereinbarung gemacht werden:

  • Baubeschrieb bis ins Detail (bei den Geräten Marke und Typ/Ausführung, da gravierende Preisunterschiede je nach Ausstattung der Geräte zu verzeichnen sind etc.)
  • Plan
  • Budgetpositionen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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