Die „Reservationsvereinbarung“ (kurz ResVer) ist ein privat-schriftlicher, mangels öffentlicher Beurkundung nicht real durchsetzbarer Vorvertrag auf Abschluss eines Hauptvertrages für den Kauf eines Grundstückes, in der Regel verbunden mit einer Kaufpreisanzahlung und der Abrede einer Konventionalstrafe, wonach die Anzahlung dem Verkäufer verfällt, falls der Käufer die Pflicht zum Abschluss eines öffentlich-beurkundeten Grundstückkaufvertrages nicht erfüllt.
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