Das KAG schafft moderne Rahmenbedingungen für die Kapitalanlage, auch in Immobilien. Die steuerliche Vereinheitlichung und Vereinfachung macht die Anlagevehikel, mit Ausnahme des Sicaf, attraktiv und im Verhältnis zu Luxemburg konkurrenzfähig. Ob und inwieweit die «affidavitfähigen Thesaurierungsfonds» das Zinsbesteuerungsabkommen mit der EU aushebeln und für ausländische Anleger, die in ein Schweizer Vehikel mit Auslandanlagen investieren möchten, interessant sind, wird die Praxis weisen. Leider ist der Gesetzgeber dem Wunsch der Fondsund Immobilienindustrie nach der Schaffung von REITs nicht nachgekommen. Will die Schweiz für ausländische Immobilieninvestoren, die sich für ihre Anlagen nach einheitlichen Standards, wie sie die REITs mittlerweile bieten, ausrichten und nicht eine Insel bleiben, wird sie nicht um dieses Anlagevehikel herumkommen. Die Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen stellt nur bedingt eine Alternative dar, sind doch für international operierende Immobilieninvestoren Benchmarking und Veräusserbarkeit ihrer indirekten Immobilienanlagen von erster Priorität.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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