Das KAG schafft moderne Rahmenbedingungen für die Kapitalanlage, auch in Immobilien. Die steuerliche Vereinheitlichung und Vereinfachung macht die Anlagevehikel, mit Ausnahme des Sicaf, attraktiv und im Verhältnis zu Luxemburg konkurrenzfähig. Ob und inwieweit die «affidavitfähigen Thesaurierungsfonds» das Zinsbesteuerungsabkommen mit der EU aushebeln und für ausländische Anleger, die in ein Schweizer Vehikel mit Auslandanlagen investieren möchten, interessant sind, wird die Praxis weisen. Leider ist der Gesetzgeber dem Wunsch der Fondsund Immobilienindustrie nach der Schaffung von REITs nicht nachgekommen. Will die Schweiz für ausländische Immobilieninvestoren, die sich für ihre Anlagen nach einheitlichen Standards, wie sie die REITs mittlerweile bieten, ausrichten und nicht eine Insel bleiben, wird sie nicht um dieses Anlagevehikel herumkommen. Die Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen stellt nur bedingt eine Alternative dar, sind doch für international operierende Immobilieninvestoren Benchmarking und Veräusserbarkeit ihrer indirekten Immobilienanlagen von erster Priorität.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:MiteigentumEinleitung: MiteigentumAutoren:Stockwerkeigentum / Eigentumswoh...Einleitung zu Stockwerkeigentum / Eigentum...Autoren:GesamteigentumEinleitung zum GesamteigentumAutoren:Sicherheiten / SicherungsmittelEinleitung zu Sicherheiten / SicherungsmittelAutoren:GrundbuchrechtInhaltsverzeichnisAutoren:Zugehör / Mobiliar / InventarEinleitung: Zugehör / Mobiliar / Inventar
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht