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Immobilien Transaktionen

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Neuerungen

Rechtsgebiet:
Immobilien Transaktionen
Stichworte:
Immobilien Transaktionen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Erfassung aller kollektiven Kapitalanlagen: Das neue KAG löst das bisherige Anlagefondsgesetz (AFG) ab; das KAG greift thematisch weiter als das AFG, weshalb eine neue Bezeichnung gewählt wurde1. Gegenüber dem alten AFG sind folgende Neuerungen zu verzeichnen:

  • Geringfügige Änderungen für (Immobilien-)Fonds (Details)
  • Erweiterung des Numerus clausus der möglichen Vehikelformen (Details)
  • Statuierung des Prinzips «Same Business = Same Rules»
  • Besondere Stellung des «qualifizierten Investors» (Anleger mit Investitionsvolumen von mehr als 2 Mio. Franken)

Die KAG-Novelle nähert den Fondsstandort Schweiz an denjenigen von Luxemburg bzw. der EU an. Das Kollektivanlagengesetz ist am 1. Januar 2007 in Kraft getreten.


1 Im Kanton Zürich wird bei einer Besitzesdauer von mehr als 20 Jahren der Wert vor 20 Jahren als Erwerbspreis angerechnet.

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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