Die Wertermittlungs- und Renditeberechnungen sind in den Nachbarstaaten völlig unterschiedlich.
Bei grenzüberschreitenden Immobiliengeschäften gehen die Parteien infolge unterschiedlicher Kennzahlen-Definitionen von verschiedenen Voraussetzungen aus. Die Geltendmachung einer unterschiedlichen Kennzahlen-Beurteilung hat schon manchen internationalen Immobilien-Deal platzen lassen. Die Verhandlungsparteien ordneten ihre Berechnungsunterschiede nicht einer länder-differenten Performancemessung zu, sondern bezichtigten sich gegenseitig unlauterer „Rechenschiebermethoden“.
Die Anwendung unterschiedlicher Multiplikatoren soll am Beispiel der SCHWEIZ und DEUTSCHLAND gegenübergestellt werden.
Werbebeispiele aus den beiden Ländern
- Schweiz
- „Nettorendite: 5,5 %.“
- Deutschland
- „Der Kaufpreis entspricht der 20fachen Jahresmiete.“
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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