Die „indirekte Teilliquidation“ ist trotz KS Nr. 14 für den Unternehmensverkauf bzw. die Nachfolgeregelung weiterhin eine heikle, mit Unsicherheiten behaftete Angelegenheit. Rechtsunsicher und nicht durch Steuerruling absicherbar bleiben die Fragen
- der (auch nur konkludent möglichen) Mitwirkung bei der Mittelentnahme
- des Umfangs der nicht betriebsnotwendigen Substanz.
Gefordert ist
- eine sorgfältige Transaktionsplanung, ev. ein Steuerruling (vgl. auch www.taxruling.ch)
- und die Überwachung des Käuferverhaltens während der Ausschüttungssperrfrist.
Ein falsches Vorgehen führt unnötigerweise zu einer hohen privaten Steuerbelastung.